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Ausschluss von Veranlagung

Fotolia.de / Marco2811
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Die Zeit ist längst reif dafür, die Kunden wünschen es und Gütesiegel sollen es bescheinigen: Finanzprodukte und Bankdienstleistungen sollen der Ethik und der Nachhaltigkeit entsprechen. Dazu gibt es neue Initiativen.

Das Bankhaus Schelhammer & Schattera hat sich einen Ethikbeirat gegeben und dieser hat Ausschlusskriterien für Veranlagungen erstellt. Diese verhindern die Veranlagung von Geldern in Branchen und Ländern, deren Praktiken in Widerspruch zu Nachhaltigkeit und Ethik stehen. Zu diesen Kriterien gehören Abtreibung und Euthanasie, Atomenergie, Embryonenverbrauchende Forschung, gravierende Menschenrechtsverletzungen, Pornographie, Rüstung, Todesstrafe, Glücksspiel, kontroverses Umweltverhalten oder Nicht-Ratifikation des Kyoto-Protokolls, Tabak und Grüne Gentechnik sowie gravierende Arbeitsrechtsverletzungen.

Die Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT) entwickelte mit der Reinhard Friesenbichler Unternehmensberatung (rfu) den ÖGUT-Responsible Investment Standard. Dieser Ansatz basiert auf Divestment: auf Basis konkreter Schwarzer Listen werden besonders unethische Unternehmen und Staaten ausgeschlossen. Dazu zählen weltweit führende Rüstungs- und Nuklearunternehmen, Agrotechnik-Unternehmen, Verursacher des Klimawandels sowie Staaten mit massiv überhöhtren Militärausgaben, mit geringsten Standards bei Demokratie und Menschenrechten sowie massiver Anwendung der Todesstrafe.

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