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Fortpflanzungsmedizingesetz

Der Ministerrat hat am 11.Dezember 2014 die Modernisierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) beschlossen. Reproduktionsmediziner hielten diese Gesetzesänderung für höchst überfällig und freuen sich nun, denn viele Paare mit unerfülltem Kinderwunsch seien seit Jahren ins Ausland gefahren um ihren Kinderwunsch behandeln zu lassen und so gingen ihnen wertvolle Einnahmen verloren. Im Jahr 2014 wurden beispielsweise alleine bei Dr. Loimer und Dr. Swoboda in Thalheim bei Wels über 200 Paare vorstellig, welche ausschließlich mit Eizellspende eine Schwangerschaft erzielen hätten können. Vor allem freut es Dr. Loimer, dass erstmals in Österreich auch die Untersuchung von Embryonen vor dem Einsetzen möglich sein wird. „Diese Möglichkeit ermöglicht es uns nun auch älteren Frauen mit mehreren Fehlversuchen einen Embryo mit genetisch korrekten Chromosomen einzusetzen.” so schrieb er damals in der Presseaussendung.

Begründet wird das Gesetz mit der Aussicht auf eine deutliche Steigerung der Schwangerschaftsrate. Denn das neue Gesetz erlaubt weitgehend jede Option, um einen Kinderwunsch zu realisieren, die der Markt bietet: Selektion von Embryonen vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter (PID), vorsätzliches Splitting von genetischer und sozialer Elternschaft (Ermöglichung von Eizellen- oder Samenspende durch Dritte). Selbst dann, wenn keine medizinische Unfruchtbarkeit vorliegt, wie etwa bei lesbischen Paaren, soll es in Zukunft möglich sein, auf die Technik der künstlichen Befruchtung zurückzugreifen. Einzig prinzipiell verboten bleibt vorerst Leihmutterschaft und die Samenspende für Alleinstehende. (vgl. Die Presse, online, 14.11.2014)

Dabei würde “Kinderkriegen” auch ganz anders funktionieren. Bevor wir hier nun mühsam Eizellen und Samen einsammeln, befruchten und danach einpflanzen, könnten wir uns beispielsweise den Eizellen und Samen widmen, die bereits von der Natur eingepflanzt wurden und ganz normal wachsen, gedeihen und leben wollen. Aktion Leben-Präsidentin Gertraude Steindl kritisierte insofern den Entwurf des Gesetzes scharf. (vgl. Pressemitteilung aktionleben, online, 13.11.2014) Immerhin gäbe es da entscheidende Vorteile: das Kind würde sein Recht behalten, seine biologischen Eltern kennenlernen zu können. Auch würde es zwischen beratendem und behandelndem Arzt keine Trennung geben. Frauen hätten zudem weitaus weniger Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen, weniger risikoreiche Mehrlingsschwangerschaften würden stattfinden und vorallem Kinder erlitten weniger Frühgeburten, hätten ein höheres Geburtsgewicht, ein geringeres Risiko für eine Totgeburt (vgl. IMABE 2010), weiters würde es weniger Verengungen der Harnwege, neurologische Störungen oder systemische Fehlbildungen bei Kindern geben.

Es gibt jedoch auch einen Nachteil: Ärzte wie beispielsweise Dr. Loimer und Dr. Swoboda würden an solch einer Lösung nichts verdienen. Laut dem aktuellen Report Global In-Vitro Fertilization (IVF) Market 2013 – 2020 des Internationalen Marktforschungsinstituts Allied Analytics LLP ist die Reproduktionsmedizin nämlich zu einer großen und gewinnbringenden Industrie geworden: Der globale IVF-Markt lag Ende 2012 bei 9,3 Milliarden US-Dollar, bis 2020 wird er auf schätzungsweise 21,6 Milliarden Dollar ansteigen.

Werden “normal gezeugte” Kinder in Zukunft nun vermehrt abgetrieben, wenn sie zur falschen Zeit, vom falschen Mann, von der falschen Frau, am falschen Ort oder einfach nicht gewollt waren? Was kann eigentlich das offensichtlich “falsch gezeugte” Kind dafür? Und von wie vielen solcher Kinder reden wir? Gemunckelt wird immerhin von 60.000 Föten im Jahr. Wieso dürfen diese Kinder nicht das Licht der Welt erblicken? In Österreich gibt es keine Antworten auf diese Fragen. Es gibt keine anonymen Daten, Fakten und Motive zu Schwangerschaftsabbrüchen. In nahezu allen europäischen Länder gibt es diese, nur in Österreich nicht. Wir beschliessen eben lieber ein Fortpflanzungsmedizingesetz, welches in die Gegenrichtung blickt.

Um bedarfsgerechte Hilfen für schwangere Frauen und Männer zu entwickeln, muss uns zuerst bewusst sein, was Menschen ermutigt, sich ein Leben mit Kind zuzutrauen. Und zwar dann, wenn es eingeschlagen hat und nicht dann, wenn Reproduktionsmediziner Hand anlegen wollen. Die Parlamentarische Bürgerinitiative von “aktion leben” nennt sich  “Fakten helfen” und kann noch bis 30. März 2015 unterzeichnet werden. Die Fristenregelung wird durch diese Initiative nicht berührt. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Posted by Evelyne Huber

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