Interview mit Bundesministerin Köstinger
Wir haben die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, Elisabeth Köstinger, gefragt, welches Verständnis von Nachhaltigkeit dem Bundesministeriengesetz und damit ihrer Ressortführung zugrunde liegt. Und worin bestehen die Zuständigkeiten der Ressorts auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit – hinsichtlich Gesetzgebung (Ministerratsvorlagen), Verwaltung (Vollziehung) und Zusammenarbeit in der EU (Ministerräte Agrar, Umwelt und Energie). Ihre Antworten lesen Sie hier:
BM Elisabeth Köstinger: Durch die neue Kompetenzverteilung der Ministerien trägt das Bundesministeriengesetz maßgeblich zur nachhaltigen Entwicklung bei. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt-, Klima- und Energiepolitik, Kreislaufwirtschaft, aber auch Tourismus: Im neuen „BMNT“ ist erstmals die Verantwortung für unsere wichtigsten Lebensgrundlagen gebündelt. Dadurch können viele Maßnahmen effizienter umgesetzt werden. Zum Beispiel erleichtert die Zusammenführung aller Energieagenden in unserem Ressort den Umbau des Energiesystems auf heimische, erneuerbare Energien. Mit der neuen Zuständigkeit für die Bereiche Bergbau und Rohstoffpolitik werden wir den ressourcenpolitischen Anliegen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft noch besser Rechnung tragen können. Nachhaltigkeit ist dabei die verbindende Klammer. Sie ist nicht nur eine Verpflichtung gegenüber den nachfolgenden Generationen, der damit verbundene gesellschaftliche Wandel eröffnet eine Vielzahl von Chancen und Möglichkeiten. Auf Ratsebene wurde soeben eine eigene Arbeitsgruppe für die Umsetzung der Agenda 2030 eingerichtet. Europa ist gefordert und bestens dafür aufgestellt, hier eine Vorreiterrolle zu übernehmen.
Die Nachhaltigkeit gilt als Querschnittsmaterie, sie ist in der Wissenschaft und in Unternehmen ein die Disziplinen und Sektoren übergreifendes Prinzip. Inwiefern gilt das auch für die Struktur und die Arbeitsprozesse der Bundesregierung?
BM Elisabeth Köstinger: Unserem Regierungsprogramm sind Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit als zentrale Gestaltungsziele vorangestellt: Die Politik muss den Anforderungen und Bedürfnissen der nächsten Generation gerecht werden. Ökologie, Ökonomie und Soziales sollen im Sinn der Agenda 2030 gesamthaft betrachtet und in einen finanzierbaren und somit nachhaltigen Rahmen gestellt werden. Das Prinzip der Nachhaltigkeit sollte uns alle leiten, übrigens nicht nur in der Bundesregierung.
Nachhaltigkeit und Ökosoziale Marktwirtschaft umfassen eben diese drei Säulen. So betrachtet müssten Sie als die Chefin des Nachhaltigkeitsministeriums in allen Ressorts mitsprechen? Tun Sie das? Wie erfolgt das? Gibt es Ihrerseits eine Leitlinie für die anderen Ressorts, was unter Nachhaltigkeit als Idee & Norm und nachhaltiger Entwicklung als Prozess zu verstehen ist?
Elisabeth Köstinger: Grundsätzlich gilt in der österreichischen Verfassung die Ministerverantwortlichkeit – jede Ministerkollegin und jeder Ministerkollege hat in ihrem bzw. seinem Bereich die Nachhaltigkeitsziele zu beachten. Durch die Politikfelder, für die ich laut Bundesministeriengesetz zuständig bin, liegt natürlich in meinem Ressort eine besondere Verantwortung. Eine gesonderte Leitlinie meines Ressorts, die andere Ministerien zu etwas verpflichten würde, ist schon aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Natürlich werden aber alle wesentlichen programmatischen Vorhaben im Ministerrat einstimmig beschlossen und ich werde besonders darauf achten, dass das im Regierungsprogramm verankerte Nachhaltigkeitsprinzip eingehalten wird. Große Vorhaben wie zum Beispiel die integrierte Klima- und Energiestrategie sind ohne ressortübergreifende Abstimmungsprozesse gar nicht denkbar. Es braucht einen kontinuierlichen und ehrlichen Dialog über Politikbereiche, Zuständigkeiten und Landesgrenzen hinweg. Als Ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus werde ich meine Amtszeit dafür nutzen, die Lebensqualität, Umweltqualität und Standortqualität in unseren ländlichen Regionen zu erhalten bzw. zu steigern. Diese Haltung trage ich auch nach außen und werde sie in die wesentlichen europäischen und internationalen Prozesse einbringen.
Nach den Beschlüssen von 2015 (SDGs; COP 21) hat die Deutsche Bundesregierung die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie „umfassend überarbeitet“ (Bundeskanzlerin Angela Merkel) und neu aufgelegt. Ist das ein Beispiel, ein Muster, ein Vorbild für Österreich? Gibt es Überlegungen oder Arbeiten, die aus 2010 stammende Österreichische Strategie Nachhaltige Entwicklung (ÖSTRAT) mit samt dem Fortschrittsbericht 2011 zu überprüfen, weiterzuentwickeln, zu erneuern?
BM Elisabeth Köstinger: Derzeit liegt der Fokus primär auf der Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips in den konkreten Programmen und Maßnahmen und weniger in der Entwicklung neuer Strategien. In allen wesentlichen sektorpolitischen Bereichen gab und gibt es breite Diskussionsprozesse mit Stakeholderbeteiligung. Als Beispiele aus meinem Bereich verweise ich auf die Klima- und Energiestrategie, die Biodiversitätsstrategie 2020+, die Waldstrategie 2020+ und den nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan.
Gerne würden wir nun zum Thema Klimawandel weitergehen. Der Faktencheck Energiewende zeigt: für Österreichs Wirtschaft bestehen enorme Chancen, wenn sie sich mit innovativen Technologien, Dienstleistungen und Ideen am globalen Markt positionieren kann. Wie unterstützt diese Ihr Ressort? Welche Initiativen, Aktionen sind dazu geplant, in Vorbereitung?
BM Elisabeth Köstinger: Unser BMNT setzt sich für ein langfristig dekarbonisiertes, stabiles und resilientes Wirtschaftssystem ein. Wir unterstützen die österreichischen Unternehmen insbesondere im Bereich der Umwelttechnologie dabei sich am Weltmarkt zu etablieren. Österreich hat eine lange Tradition im Bereich „Green Growth“. Gerade bei Technologien für erneuerbare Energie ist heimisches Know-how führend: Beispielsweise kommen zwei von drei in Deutschland installierten Biomassekesseln aus Österreich. Es hat sich gerade in den Jahren der Wirtschaftskrise gezeigt, dass jene Sektoren, die mit innovativer Umwelt- und Energietechnologie Wertschöpfung und Arbeitsplätze schaffen, besonders gut durch die Krise gekommen sind.
Um Österreichs Klimaziele 2020, nämlich den Anteil erneuerbarer Energieträger auf 34 % zu erhöhen, den Endenergieverbrauch von 1.100 Petrajoule nicht zu überschreiten und die Treibhausgasemissionen um 20 % zu vermindern, sind laut der vom Umweltbundesamt mitentwickelten und präsentierten Expertise „zusätzliche Schritte“ und „weitere Anstrengungen“ erforderlich. Welche Schritte und Anstrengungen erwägen Sie, lassen Sie entwickeln und prüfen? Sind diese in der von Ihnen für Anfang April 2018 angekündigten integrierten Klimastrategie enthalten?
BM Elisabeth Köstinger: Im Hinblick auf unsere 2020-Ziele gibt es in einigen Bereichen noch große Herausforderungen, diese Ziele zu erreichen wird schwer, wir werden aber weiter darum kämpfen. Der Gesamtenergieverbrauch hat zuletzt aufgrund der guten wirtschaftlichen Konjunktur wieder angezogen. Langfristig müssen Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch entkoppelt werden. Die Klima- und Energiestrategie wird auf die Ziele bis 2030 ausgerichtet. Dabei darf kein Sektor ausgenommen werden. Ein Verkehrssystem ohne fossile Energie ist technisch möglich und langfristig auch machbar. Dasselbe trifft auf unsere Gebäude zu. Wir müssen Alternativen aufzeigen, klare Zwischenziele und effektive Maßnahmen setzen – gemeinsam mit den Ländern und Kommunen, den Unternehmen und den Menschen.
Welche Maßnahmen sind im Bereich Mobilität angedacht, in Vorbereitung, in Planung?
BM Elisabeth Köstinger: Saubere Mobilität ist ein Schwerpunkt im Regierungsprogramm und wird es auch in der Klima- und Energiestrategie sein. Besonders wichtige Bereiche sind Mobilitätsmanagement, die Forcierung des Öffentlichen Verkehrs oder alternative Antriebsformen – von nachhaltigen Biokraftstoffen über Wasserstoff bis zum Elektroantrieb. Dabei arbeiten wir eng mit dem BMVIT und den Gebietskörperschaften zusammen. Wir wollen auch unser erfolgreiches klimaaktiv mobil Beratungs- und Förderprogramm sowie das gemeinsame Aktionspaket zur Förderung der E-Mobilität nach Möglichkeit weiter ausbauen. So können wir Österreichs Betriebe und Gemeinden gerade auch im ländlichen Raum und im Tourismus nachhaltig bei der Transformation in eine saubere klimafreundliche Mobilitätszukunft unterstützen. In der kommenden EU Ratspräsidentschaft werden wir unsere Priorität auf die neuen EU Verordnungen zur Reduktion der CO2 Emissionen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge legen.
Wie breit angelegt sind die Spiel- und Entscheidungsräume für Förderungen (direkt oder indirekt), um für E-Mobilität Anreize zu schaffen oder die Sanierung von Altbauten und von Ortskernen voranzutreiben (auch wegen des Bodenschutzes)?
BM Elisabeth Köstinger: Unser Aktionspaket E-Mobilität zeigt bereits Wirkung: Der Anteil der Neuzulassungen von reinen E-Pkw hat um 42 Prozent gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Österreich liegt damit im EU Spitzenfeld. Nachdem die Forcierung der Elektromobilität mit Erneuerbarer Energie eine Schlüsselmaßnahme im Regierungsprogramm darstellt, werden wir auf Basis der Erfahrungen des laufenden Förderpaktes und der budgetären Möglichkeiten die weiteren Schwerpunkte für Förderungen und Anreize diskutieren und festlegen.
Auch die thermische Sanierung von Gebäuden ist weiterhin ein wichtiges Handlungsfeld. Förderungen spielen hier eine wesentliche Rolle, weil die Sanierungen für leistbar sein müssen. Wichtig ist dabei, dass das Umfeld der Gebäude stärker einbezogen wird: Die Belebung von Ortskernen, die Nutzungsdurchmischung, die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und der Schutz von wertvollen Böden vor unwiederbringlicher Versiegelung sind immens wichtige Aufgaben, die gemeinsam gedacht werden müssen.
COP 21 (Abkommen von Paris) hat den Flugverkehr von Klimaschutz-Maßnahmen ausgenommen. Dieser ist gegenüber anderen, von Öl getriebenen Mobilitätsformen, steuerbegünstigt, was unter Klima- und Klimaschützern als sachlich falsch erachtet wird, denn der Flugverkehr bringt doppelt so hohe CO2-Emmissionen wie Pkw, acht Mal so hohe wie Reisebusse und 28 Mal so hohe wie Bahn (laut VCÖ). Erwägen Sie eine Besteuerung für Kerosin? Wäre das ein zweckmäßiger Schritt? Soll er in der EU oder global akkordiert erfolgen? Wenn ja, bereiten Sie für Österreichs EU-Vorsitz im 2. Halbjahr 2018 dazu Initiativen vor?
BM Elisabeth Köstinger: Der internationale Flugverkehr ist derzeit für rund drei bis vier Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. Allerdings steigen die absoluten Emissionen des Flugverkehrssektors stark an, da der Flugverkehr insbesondere außerhalb Europas ein rasant wachsender Markt ist. Es handelt sich um einen global vernetzten Markt, also muss auch die Antwort global gefunden werden. Die EU hat erfolgreich dazu beigetragen, dass mit CORSIA ein globales Klimaschutzinstrument für den internationalen Luftverkehr beschlossen wurde. Unter dem österreichischen EU-Ratsvorsitz werden wird dafür sorgen, dass dieses Instrument konsequent und fair umgesetzt wird.
Zwei Fragen zu Ihrem Koalitationspartner FPÖ: Sie haben mit der FPÖ einen das Nationale betonenden Regierungspartner, manche erachten die FPÖ sogar für nationalistisch. Klimaschutz jedoch ist nur international akkordiert zu haben. Wie gehen Sie in der Regierung mit diesem Widerspruch um? Wie lösen Sie diesen auf?
BM Elisabeth Köstinger: Wie schon gesagt ist das Prinzip der Nachhaltigkeit fest im Regierungsprogramm verankert. Wir werden uns sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene stark für den Schutz von Klima und Umwelt engagieren.
Die FPÖ ist zudem explizit EU-kritisch, es musste ihr abgerungen werden, auf ein Austritts-Volksbegehren zu verzichten. Sie sind bewährte und bekennende Europa-Politikerin. Was sagen Sie den Skeptikern in der FPÖ? Wie überwinden Sie deren Widerstände in Umsetzung EU-Politikern und EU-Richtlinien.
BM Elisabeth Köstinger: Auch hier verweise ich auf unser Regierungsprogramm, das den gemeinsamen Weg für die nächsten Jahre vorgibt und ein klares Bekenntnis zu Europa beinhaltet.
Kommen wir im Kontext Nachhaltigkeit zu den in der UNO einstimmig beschlossenen Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs): Wie beurteilen Sie die SDGs? Wie ordnen Sie diese ein? Welche Bedeutung haben diese für die Führung des Ressorts, die Bundesregierung und Österreichs politisches Handeln in der EU und in der UNO?
BM Elisabeth Köstinger: Die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen sind fast zeitgleich mit dem Klimaabkommen von Paris verabschiedet worden. Hier gibt es einen ganz engen inhaltlichen Zusammenhang. Es ist Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, dass diese Herausforderungen nicht als Verpflichtung oder gar Belastung betrachtet werden, sondern als gemeinsame Verantwortung, die auch eine Vielzahl von Möglichkeiten und Chancen eröffnet.
Die vorherige Bundesregierung hat sich hinsichtlich der SDGs auf einen Mainstreaming-Prozess geeinigt. Erscheint Ihnen das unabhängige Handeln einzelner Ressorts als ausreichend, um Schritte auf dem Weg zu den Zielen zu setzen?
BM Elisabeth Köstinger: Wir stimmen uns – dort wo es sinnvoll ist – bereits eng mit anderen Ressorts ab. Ich lege zudem großen Wert auf die Zusammenarbeit mit den anderen Gebietskörperschaften. Gemeinsam mit den Umweltlandesräten erarbeiten wir derzeit einen Bericht zu wesentlichen Umsetzungsaktivitäten im Bereich der ökologischen SDGs, die uns bereits jetzt näher zu den UNO-Zielen bringen. Diesen Bericht werden wir heuer im Sommer in einem Side Event zum High Level Political Forum bei der UNO in New York präsentieren. Im Frühjahr 2019 werde ich einen Aktionsplan vorlegen, der für mein sehr umfangreiches Ressort die Aktivitäten, die in den nächsten Jahren gesetzt werden, darstellt.
Die European Sustainable Development Week wird heuer das 4. Mal Menschen und Organisationen unter dem Dach der Nachhaltigkeit zusammenführen, einmal mehr unter dem Gesichtspunkt der SDGs. Welche Schwerpunkte setzt Ihr Ressort, welche erwarten Sie sich von den Mitwirkenden, welche Beiträge sind seitens der Bundesministerien und der Bundesregierung zu erwarten?
BM Elisabeth Köstinger: Mit der Initiative „Aktionstage Nachhaltigkeit“ als Teil der „Europäischen Nachhaltigkeitswoche“ setzen wir ein starkes Zeichen, um unter dem Dach der Agenda 2030 aktiv zu werden. Zwischen 22. Mai und 8. Juni werden österreichweit wieder hunderte Projekte, Initiativen und Veranstaltungen stattfinden, die von Bundes- und Landesdienststellen, kommunalen Einrichtungen, Unternehmen und Interessensvertretungen, Bildungsinstitutionen sowie einer breiten Palette von zivilgesellschaftlichen Organisationen initiiert werden. Unser Ressort wird sich selbst mit verschiedensten Initiativen beteiligen. Ziel ist es, konkrete Möglichkeiten auf regionaler und lokaler Ebene sichtbar, handhabbar und umsetzbar zu machen.
Was hat Österreich auf dem Weg zu einem i.S. der Klimaziele sauberen Wirtschaft unter Investitions- und Finanzierungsgesichtspunkten schon erreicht?
BM Elisabeth Köstinger: Ich halte die Diskussion zu nachhaltiger Finanzierung für sehr wichtig. Es ist für mich ganz klar, dass wir Finanzmittelflüsse umwelt- und klimakompatibel machen müssen. Das ist eine Aufgabe in Österreich, in Europa und auch weltweit. Das Regierungsprogramm hat zu diesem Thema einige Bezugspunkte: Ich nenne nur „Austrian Green Bonds“ und „Impact Investing“. Wir arbeiten dazu eng mit dem BMF zusammen.
Abschliessend: Würden Sie dem Vorschlag des Internationalen Geologischen Kongresses in Kapstadt 2016 zustimmen, unser Erdzeitalter Anthropozän zu benennen?
BM Elisabeth Köstinger: Darüber hat die Erdwissenschaft zu befinden, nicht ich. Der Einfluss des Menschen auf das Klimasystem der Erde ist für mich jedenfalls unbestritten. Er ist eine enorme Herausforderung für unsere Generation und wird noch viele Generationen nach uns beschäftigen.
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