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To-Do-Liste nach der Medienenquete

Die Skeptiker im Vorfeld der Medienenquete wurden widerlegt: eine konstruktive Diskussion zur Medienpolitik in Österreich ist entgegen mancher Erfahrung & Erwartung möglich. Die Debatte zur Medienordnung im Lande war überfällig und sie gilt als ein politischer Erfolg, der eindeutig auf das Konto von Medien- und Kanzleramtsminister Gernot Blümel geht. Das Ergebnis der am 7. und 8. Juni 2018 im Museumsquartier in Wien abgehaltenen Enquete ist im wesentlichen eine To-Do-Liste. Diese zielt ab auf

  • Schutz geistigen Eigentums, also Reformen im Leistungschutzrecht,
  • Bildung strategischer Allianzen österreichischer Medienunternehmen, also Reformen im Kartellrecht
  • Anhebung der Presseförderung bei Beibehaltung der ORF-Gebühr, deren Einhebung vereinfacht werden soll.

Die Vorschläge dafür sollen im Geiste der Kooperation von öffentlich-rechtlichen und privaten Medienunternehmen, zudem inklusive aller Mediengattungen erfolgen.

e-Privacy verschärft Probleme

Zur nationalen Agenda gesellt sich die internationale, konkret eine Zweifache für die Europäische Union und damit Österreichs Ratsvorsitz ab 1. Juli 2018. Dies betrifft ein europäisches Leistungsschutzrecht, das geistiges Eigentum schützt – nicht aber Geschäftsmodelle. Und sie betrifft die e-Privacy-Verordnung der EU, derzufolge Cookies nur mehr mit Zustimmung platziert werden dürfen. Das macht – zur Datenschutz-Grundverordnung – das erfolgreiche Wirtschaften mit Werbung schwierig bis unmöglich, sagten die Experten. Also gehört sie geändert.

Strategie leitet Wortmeldung

Foto: Andreas Tischler

Die Wortmeldungen nahezu aller heimischen Medienvertreter waren von deren strategischer Interessenlage geprägt. Für die Privaten hatten noch Corinna Milborn und Markus Brietenecker wenige Tage vor der Enquete ihr Buch „Change The Game – Wie wir uns das Netz von Facebook und Google zurückerobern“ präsentiert. Aber die Privaten und die Öffentlich-Rechtlichen hörten einander zu, gingen sogar aufeinander ein, die Medienmanager und die Medienproduzenten, etwa aus der Filmbranche.

Worin besteht der Gesamteindruck von der Medienenquete? Die Disruption durch Digitalisierung, Internet und Konvergenz hat die Geschäftsmodelle der klassischen Medienunternehmen inzwischen ordentlich außer Tritt gebracht. Also wird unter dem Druck einer von außen kommenden neuen & totalen Bedrohung durch die Big Five (GAFAM – Google, Apple, Facebook, Amazon, Microsoft) in Europa und in Österreich das duale System aus Fernsehen und Zeitungen, aus öffentlich-rechtlichen und privaten Medien neu ausbalanciert. Warum und wie die Gewichte neu verteilt werden müssen, präsentierten prägnant und kompakt einige der angereisten Keynote-Speaker: Mathias Döpfner (Präsident Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger), Gerhard Zeiler (Turner International), Vera Jourova (EU-Kommissarin für Justiz und Verbraucherschutz), Thomas Koch (TKD) und Bernhard Pörksen (Universität Tübingen). Gernot Blümel hat zugesagt, die genannten Themen auf die Agenda von Gesetzgebung und Bundesregierung zu setzen, zugleich den Dialog mit allen Stakeholder fortzusetzen. Ergebnisse folgen im Herbst.

Position Public Value

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Dann wird es wesentlich sein, wie die Entscheidungen rund um das erwartete neue ORF-Gesetz, die Gebühr und die Presseförderung laufen. Der ORF hat sich mit einer gut dokumentierten Positionierung in Stellung gebracht. Herausgegeben von Konrad Mitschka und Klaus Unterberger (ORF) präsentiert der kurz vor der Enquete präsentierte Band „Public Open Space – Zur Zukunft öffentlich-rechtlicher Medien“ mehr als fünfzig Beiträge zum Bedeutung und Charakteristik eines öffentlich-rechtlichen Programmauftrages. Auch dieses Werk trägt dazu bei, einen erheblichen Mangel der bisherigen Diskussion zur Medienpolitik zu beheben: Sie wurde stets verengt auf den ORF oder die Kronen-Zeitung und die jeweiligen politischen und geschmacklichen Meinungen dazu. Nach der Medienenquete, die zudem von Dutzenden weiteren Erklärungen zugunsten einer neuen Medienordnung begleitet war, liegen zumindest einige Fakten, Analysen und Vorschläge für Konsequenzen auf dem Tisch.

Urteil gibt neue Hoffnung

Die Einschätzungen der Medienlage war zudem geprägt von einem neuen, noch nicht rechtskräftigen Urteil des Wiener Handelsgerichts: In einer Klage von Puls4 wurde entschieden, dass YouTube kein neutraler Vermittler von Inhalten ist sondern für die auf der Plattform platzierten verantwortlich ist. Dieses Urteil könnte das Host-Provider-Privileg aus den Angeln heben. Dieses beruht auf der Auskunft von Plattformen wie YouTube, sie würden Inhalte lediglich bereitstellen. Damit wurden sie – bisher – aus der Haftung entlassen, die ansonsten für jegliche Medien gilt. Damit könnte Schluss sein. Puls4-Chef Markus Breitenecker spricht von einem „Meilenstein“, auch die internationalen Keynote-Speaker begrüßten das Urteil.

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